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AGB

Als Praxis für Naturheilkunde ist es uns wichtig, dass unsere Patienten und Kunden sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wir legen großen Wert auf Transparenz und Vertrauen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind dafür ein wichtiger Baustein. In ihnen regeln wir unsere Vertragsbedingungen und informieren Sie über unsere Leistungen. Wir informieren Sie ausführlich über unsere Therapieangebote, Preise und Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs. Unsere AGB sind verständlich formuliert und enthalten alle notwendigen Informationen, um Ihnen einen Überblick über unsere Praxis zu geben. Wenn Sie Fragen zu unseren AGB oder unseren Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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AGB:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen §1 Anwendungsbereich der AGB

a.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin Hakima Boubkar (im Weiteren Heilpraktikerin) und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b.) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

c.) Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

Frau Hakima Boubkar erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten, unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlungsverboten und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

§3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin

a.) Frau Hakima Boubkar hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Kosten sind jederzeit unter www.naturo-medicus.de einsehbar bzw. in der Praxis vereinbar.

b.) Die Honorare sind jeweils nach Rechnungserhalt per Überweisung auf das angegebene Praxiskonto oder direkt in bar direkt nach Behandlungsabschluss zu begleichen.

§5 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a.) Frau Hakima Boubkar behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratungen und Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

b.) Absatz a.) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist

– beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen

– oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz a.) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c.) Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Patientendatei). Dem Patienten steht eine Einsicht in die Handakte jederzeit zu; er kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Absatz b.) bleibt unberührt. Der Patient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

d.) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten und honorarpflichtig aus der Handakte und elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigeführt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck) die Originale verbleiben in der Behandlungsakte der Heilpraktikerin.

§7 Rechnungsstellung

a.) Der Patient erhält jeweils zum Monatsende, wenn in dem entsprechenden Kalendermonat eine Inanspruchnahme des Heilpraktikers stattfand, automatisch eine Rechnung, spätestens zum 15. des Folgemonats. Die einfache Ausstellung erfolgt gebührenfrei. Die Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt, oder für die eigene Aufbewahrung enthält Namen und Anschrift des Heilpraktikers, den Namen und Anschrift, sowie das Geburtsdatum des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

b.) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der Patient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheitspflicht der Heilpraktikerin bedeutet und dem schriftlichen Auftrag des Patienten grundsätzlich widerspricht.

§8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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